Uwe Dubbert
Kreistagsabgeordneter

Strukturkonferenz

Anfrage gemäß § 12 Geschäftsordnung

Die Vokabel Strukturkonferenz geistert seit geraumer Zeit durch den politischen Raum. Eine öffentliche Klärung des Begriffs und damit eventuell verbundenen Vorgängen steht bislang aus.

Deshalb frage ich:
 

1. Hat es bereits 2008 eine Vereinbarung gegeben, eine Strukturdebatte unter Beteiligung der Kommunalaufsicht sowie der Regierungsvertretung Lüneburg zu führen?
Falls ja:  Wer hat - wann - diese Vereinbarung getroffen?

2. Hat es 2009 bereits drei Sitzungen unter Beteiligung des Hauptverwaltungsbeamten sowie des Landrates bzw.der Kreisverwaltung gegeben?

3. Wurde dabei eine sogenannte Zielbestimmung mit einem Themenkatalog verabredet?

4. Wurden die politischen Gremien des Kreises darüber informiert?
Wenn ja: Wann in welcher Form?  Wenn nein: Warum nicht?

5. Wurden im Rahmen der unter 2. genannten Sitzungen Erwartungen an das Land formuliert und diesem bereits unterbreitet?
Wenn ja, von wem, in wessen Namen und mit welcher demokratischen Legitimation?

6. Wurden die politischen Gremien des Kreises darüber informiert?
Wenn ja: Wann in welcher Form?  Wenn nein: Warum nicht?

7. Hat ein Vertreter des Innenministeriums an den unter 2. genannten Sitzungen teilgenommen?

8. Wurde ohne Beteiligung der politischen Kreisgremien ein umfangreicher Themenkatalog u. a. zu Strukturveränderungen formuliert?

9. Soll die Befassung mit strukturgestaltenden Themenkomplexen dauerhaft oder län-gerfristig auf hauptamtlicher Ebene neben oder anstelle der Erörterung in den zuständigen kommunalpolitischen Gremien erfolgen?

10. Gibt es landesseits Verlautbarungen, ein solches Gremium  - in Form des ständigen Dialogs zwischen Landkreisverwaltung und Land - zu unterstützen?

11. Sollen ggf die Kreisgremien, wenn ja in welcher Form und wann informiert werden?
Ist und falls in welcher Form eine öffentliche Erörterung vorgesehen?

12. Erscheint der Kreisverwaltung eine monatelange Nichteinbeziehung der politischen Gremien bei der Behandlung wichtiger strukturpolitischer Fragen nicht bedenklich?

13. Wird durch eine längerfristige Diskussion außerhalb der politischen Gremien die Dis-kussion in diesen Gremien verzögert / verhindert und dadurch ( z.B. durch Vorwahl gewisser Themen ) die Entscheidungskompetenz faktisch auf nicht gesetzlich fixierte, nicht öffentlich tagende Gremien verlagert?

14. Beteiligt sich die Kreisverwaltung hier an einer Machtverschiebung zu Lasten der Kommunalparlamente unter weiterer Stärkung der hauptamtlichen Bürgermeister?

15. Wird durch die unter 2. genannten Gremien bereits heute faktisch die Schwächung der Kommunalparlamente vollzogen?

16. Besteht nicht die Gefahr, daß die unter 2. genannten Gremien öffentlich als unkontrol-lierte Nebenparlamente angesehen werden?

17. Setzt die Kreisverwaltung � entgegen den allseits vollmundigen Bekundungen über die Unverzichtbarkeit des Ehrenamtes - ein unrühmliches öffentliches Zeichen zur Abwertung der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Betätigung?
 

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