Von oste.de-Leser Kurt Ringen stammt folgender 
"Leserbrief" zur Petition von Dieter Höper und Mitkämpfern 
an Umweltminister Stefan Wenzel auf AVAAZ.DE 
betreffend Biogas-Großanlage an der A1:


In Artikel 17 Grundgesetz heißt es richtig: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Die tapferen Kämpfer für gutes sauberes Trinkwasser um den geplanten Standort einer Biogas-Großanlage verdienen Bewunderung und Anerkennung für ihre von der Sorge um eine Beeinträchtigung des Grundwasser getragenen Ziele.

Diese Menschen haben anscheinend inzwischen im Laufe der Entwicklung richtig erkannt, dass der Rechtsweg über die gesetzliche Ordnung keinem der Aktiven ein direktes Einspruchs- und Klagerecht zur Verfügung stellt. Ein solches hatte in diesem Fall der örtliche Wasserversorgungsverband als Nutzer des Grundwassers. Dessen kritsche Stimme, der Geschäftsführer, wurde frühzeitig und kurzerhand mit den christdemokratisch dominierten politischen Mehrheiten der Verbandsversammlung zum Schweigen - und - die Spatzen pfeifen es so von den Dächern - um seinen Job gebracht. Vermutlich floß eine Abfindungssumme. Alles vermutlich ganz legal - aber politisch kritikwürdig.

Der Landesminister für Landwirtschaft, Meyer hat, so seine glaubhaften Ausführungen, das Verfahren dahingehend überprüfen lassen, ob der Antrag rechtlich korrekt abgewickelt wurde und die erteilte Baugenehmigung abschließend bestätigt. Offenbar gegen seien politischen Gestaltungswillen. Dieser kann nur für die Zukunft wirken, denn das Ergebnis basiert auf der zum Zeitpunkt der Bau-Antragstellung geltenden Rechtslage. Nach den Grundsätzen der Bindung allen Verwaltungshandelns an Recht und Gesetz verbleibt dem Eindruck nach kein Ermessensspielraum für eine andersweitige Entscheidung.

Eine Genehmigung ist grundsätzlich zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dieser Genehmigung bzw die Herstellung eines umweltgerechten Zustandes glaubhaft dargelegt werden können und als Bauauflage in die Erlaubnis eingehen. Auch der angerufene Umweltminister würde wohl nur unter schweren rechtlichen und politischen Verrenkungen anders entscheiden. Politisch erscheint es mehr als zweifelhaft, eher unklug, dass er seinem Kabinettskollegen in die Flanke fahren würde.

Ein Punkt an der Anlage und dem komplexen System drumherum, welcher den nach dem Stand des Wissens von Naturwisenschaft und Technik formulierten Genehmigungs-Kriterien grundsätzlich widersprechen würde, ist nicht zu erkennen.

Eine Petition an den Umwelt-Minister Wenzel hat also einen politischen Anstrich der Hilflosigkeit, da der Landtag nach dem Rückwirkungsverbot nur für die Zukunft Gesetze und Ausführungsgestaltungen zu ändern in der Lage ist. Die Anlagenbetreiber können sich hier auf Vertrauensschutz berufen, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Übereinklang mit der geltenden Vorschriften befanden. Die Betreiber werden vermutlich nun den Bau so schnell wie möglich beginnen und vollendete Tatsachen schaffen.

Die Initiative Wasserschutz Groß Meckelsen macht ungeachtet der hohen Aussichtslosigkeit ihres Anliegens in der Öffentlichkeit deutlich, dass mündige Statsbürger durchaus mitgestalten können und sollen. Dazu ist es schon mal erforderlich, voraus zu denken und ggf. die Lokal-Politiker vom Gemeinderat bis zum Landrat vor sich her zu treiben. Voraussetzung dazu ist und bleibt der auf ein klares Ziel gerichtete Wille:

Die Schönheiten des Ostelandes aktiv zu schützen und zu bewahren, bevor eine geschlossene Interessenvereinigung aus lokaler Wirtschaft und Politik diese für sich einseitig in Anspruch und Nutzen nehmen kann.


 
 
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