Urteil des Verwaltungsgerichtes Stade: 26.04.2006

 
Landkreis unterliegt im Rechtsstreit

um bauliche Nutzung für gewerbliche Prostitution +++

Die Erfolgsbilanz des Landkreises Cuxhaven vor Gericht kann sich sehen lassen, gerade in Baustreitigkeiten werden die Bescheide des Landkreises Cuxhaven zum größten Teil von den Verwaltungsgerichten bestätigt.
 
Unterlegen ist der Landkreis allerdings kürzlich in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stade, in dem es um die Nutzungsänderung von Räumen in Hechthausen zur Vermietung an Prostituierte ging.
Kein gerade alltäglicher Antrag war es für den Landkreis Cuxhaven und die Gemeinde Hechthausen, der im Jahre 2003 gestellt wurde. Beantragt wurde die Nutzungsänderung von Räumen zur Vermietung zur gewerblichen Prostitution. Vor Jahrzehnten wäre eine derartige Nutzungsänderung wegen sozialethischer Vorbehalte möglicherweise grundsätzlich schon gescheitert. Heute geht es dabei nur noch um eine städtebauliche Beurteilung, ob diese �gewerbliche Tätigkeit� den Baugebietsvorschriften entspricht.

Die Gemeinde Hechthausen erteilte dieser Nutzungsänderung nicht ihr gemeindliches Einvernehmen; sie befürchtete verstärkten Zu- und Abgangsverkehr, nächtliche Ruhestörungen und nachbarliche Belästigungen. Der Landkreis hat wegen des nicht erteilten gemeindlichen Einvernehmens die Nutzungsänderung abgelehnt und den Betrieb somit nicht zugelassen. Anderer Auffassung war allerdings das Verwaltungsgericht Stade. Mit Urteil vom 3.11.2005 hat es der Klage auf Erteilung der Nutzungsänderung stattgegeben und den Landkreis verpflichtet, dem Kläger die Baugenehmigung für die beantragte Nutzungsänderung in Hechthausen zu erteilen. Eine Beeinträchtigung für die Anwohner hat das Verwaltungsgericht Stade im Hinblick auf Lage und konkrete Ausgestaltung des Betriebes nicht gesehen.

 
Autor: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven
 
 
 

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