Falsches Spiel
um Deichverträge

Pressetext des Regionalen Bündnisses vom 3. 2. 2009:

Der Vertrag zur Übertragung der Elbuferunterhaltung gerät wegen der dubiosen Begleitumstände zunehmend in die Kritik. Erst Ende letzten Jahres war der lange geheim gehaltene Entwurf in die Öffentlichkeit gelangt. Entgegen den Aussagen der Befürworter stand dieser doch in einem untrennbaren Zusammenhang mit der geplanten 9. Elbvertiefung. Bisher wurde immer davon ausgegangen, dass der Bund maßgeblich für den Inhalt verantwortlich gewesen sei. So hatte auch Kreisbaurat Tönjes in der Sitzung des Regional- und Umweltausschusses des Stader Kreistages am vergangenen Mittwoch jegliche Beteiligung seiner Behörde in Abrede gestellt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden dann überraschend die Urheber des Vertragswerkes bekannt. �Die Deichverbände� hätten die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde um Unterstützung gebeten, hieß es nun. Beteiligt waren � peinlicherweise � Kreisbaurat Tönjes selbst sowie Dr. Tepperwien seitens der Kreisverwaltung, das NLWKN und die WSD Nord. Als Wortführer �der Deichverbände� tritt inzwischen offen der ehemalige Landrat und jetzige Oberdeichgraf des Deichverbandes Kehdingen-Oste Gunter Armonat auf.

Armonat dürfte also auch wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertragsentwurfs gehabt haben, auf dessen Abschluss der Hamburger Senat drängt � und darin gleichzeitig den Durchbruch für die geplante Elbvertiefung sieht.

�Das kann kein Zufall sein, denn den Planern und Betreibern der Elbvertiefung kam es höchst ungelegen, dass die eklatanten Planungsmängel bei Schiffswellen und Sturmfluthochwasserständen aufgedeckt wurden�, sagt dazu der Sprecher des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung, Walter Rademacher, �der vorliegende Vertragsentwurf würde sämtliche Probleme für die Deichsicherheit am Planverfahren und Rechtsweg vorbei elegant unter den Tisch kehren.�

Das Regionale Bündnis sieht in den vertraglichen Regelungen über die Uferunterhaltung durchaus auch Fortschritt für die Deichsicherheit. Es äußert aber erhebliche Zweifel daran, dass der vorliegende Entwurf die Deichsicherheit zum vorangigen Ziel hat. �Weder das Land noch die Verbände dürfen neben der Uferunterhaltung einen Freifahrtschein für höheres Wasser an den Deichen abzeichnen�, so Walter Rademacher, �der vorliegende �Kehdingen-Oste-Vertragsentwurf� wäre aber ein KO-Vertrag für die Deichsicherheit�.

Die Niedersächsische Landesregierung lehnt den vorliegenden Entwurf ebenfalls ab. In einem Brief an Umweltminister Sander ergriff Oberdeichgraf Armonat jetzt für mehrere Deichverbände das Wort und drängt die Landesregierung unter Androhung eines Alleingangs seitens seines Verbandes zum Vertragsabschluss. Dies begründet er mit einer dringend erforderlichen Vorspülung im Bereich der DOW.

�Diese Begründung ist fadenscheinig, denn zur Behebung von Schäden durch die letzte Elbvertiefung ist der Bund nach dem Verursacherprinzip auch ohne einen Vertrag verpflichtet, so wie es bei Winsen und Otterndorf ebenfalls erfolgt ist�, sagte dazu der Walter Rademacher am Rande der Ausschusssitzung, �Auch in Stade sollte sich der Bund als potenzieller Vertragspartner besser einsichtig zeigen, statt in Fragen der Deichsicherheit erpresserischen Druck auf die Deichverbände auszuüben.�

Das Regionale Bündnis sieht das Amt als Oberdeichgraf von Gunter Armonat als unvereinbar mit seinen Funktionen in der Organisation �Metropolregion Hamburg� an und verweist auf öffentlich bekannte alte Deals mit Hamburg aus seiner Zeit als Landrat. Diesen Interessenkonflikt hat das Bündnis jetzt in einen offenen Brief an Armonat bekräftigt. Der Schriftwechsel mit Armonat sowie weitere Informationen sind auch an alle Ausschussmitglieder der Deichverbände im Bereich der Aufsichtsbehörde Stade versendet worden. Die Ausschüsse der Deichverbände werden darin aufgefordert, dem Vertrag in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.


Der verflixte
Paragraph 6

Im Vertragsentwurf vom 27. Oktober 2008 bafaßt sich der umstrittene Paragraf 6 mit der Elbvertiefung.

§ 6
Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe

(1) Für die prognostizierten zusätzlichen Belastungen auf Deiche, Sicherungs- und Schutzwerke bzw. unbefestigte Vorlandbereiche der Deiche durch die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14.50 m tiefgehende Containerschiffe� gelten die folgenden Regelungen. Die Planunterlagen (Auslegung vom 31.03. bis 20.04.2007) und die Planänderungen (Auslegung vom 7.10. bis 06.11.2008) sind dem Land und dem Deichverband durch die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bekannt.

(2) Die Vertragsparteien stimmen überein, dass den Einwendungen bzw. Stellungnahmen des Landes und des Deichverbandes bezüglich der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. unbefestigten Vorlandbereiche der Deiche mit dieser Vereinbarung außerhalb des Planfeststellungsverfahrens nach Absatz 1 entsprochen wird, und dass sich daher eine Behandlung im Planfeststellungsverfahren und Entscheidung hierüber in dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erübrigt. Damit ist keine Anerkennung der methodischen Richtigkeit der Prognosen verbunden.

(3) Für die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke bzw. unbefestigten Vorlandbereiche der Deiche ergibt sich bei einem ausbaubedingtem Überschreiten der in Absatz 1 genannten prognostizierten Werte kein weitergehender Regelungsbedarf, da der Bund gem. § 2 die gesamte in diesem Vertrag behandelte Uferstrecke der Elbe unabhängig von den Ursachen der Belastungen zu unterhalten hat.

(4) Als weiterer Belang der Deichsicherheit werden die in Anlage 2 genannten Besprechungsergebnisse eines Fachgesprächs vom 27.08.2008 vom Land und den Deichverbänden inhaltlich mitgetragen.

(5) Der Bund wird bei der Überwachung der in Absatz 1 genannten prognostizierten Werte und bei der Ursachenermittlung für eventuelle Überschreitungen mitwirken. Sollten die in Absatz I genannten prognostizierten Werte ausbaubedingt überschritten werden, wird der Bund die sich daraus ausbaubedingt ergebenden Mehrkosten bei der Unterhaltung des Deichkörpers übernehmen.


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