"In tiefer Sorge..."

Auflistung der Forderungen und Kritikpunkte zur Elbvertiefung 


Von Dr. Margrit Wetzel MdB
4. 2. 2007

1. Wir fordern die Ergebnisoffenheit des Planfeststellungsverfahrens

In tiefer Sorge um Schäden für unsere Region, die es abzuwenden gilt, appellieren wir an die politisch Verantwortlichen der Vorhabenträger, das Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung der Elbe ergebnisoffen durchzuführen und bei Nichterfüllung der unten aufgeführten Voraussetzungen abzuwenden. 

Wir appellieren deshalb auch an den Landtag, das Kabinett und den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, das für eine Elbvertiefung notwendige Einvernehmen nicht zu erteilen, wenn folgende Punkte nicht eindeutig geklärt, erfüllt, berücksichtigt sind:

2. Es gibt eine Alternative für die Mega-Carrier

Der Jade-Weser-Port ist zügig fertig zu stellen, er wird der norddeutsche Umschlaghafen für die bestellten und die bereits in Fahrt befindlichen Mega-Containerschiffe, die Hamburg und Bremerhafen nicht anlaufen können und werden. Deshalb müssen die Hafen-Aktivitäten auf den Ausbau des Tiefwasserhafens konzentriert werden.

3. Die Deichsicherheit

Der Deichkörper, das Deckwerk, Schleusen- und Sieltore und andere Bauwerke müssen dem stärker werdenden Druck der Wassermassen, den Belastungen durch mehr Schiffsverkehr mit größeren Schiffen und dadurch mehr Sog und Schwell garantiert standhalten.
Kosten für die Beseitigung entstehender Schäden hat der Vorhabensträ-ger zu übernehmen.
Von einer Beweislast ist die Region durch ein Begleitgesetz freizustellen.

4. Der Strom

Wir sind in Sorge, dass die geplante Verfüllung der Medemrinne nicht wirklich eine �aquatische Ausgleichsmaßnahme� ist, sondern als Sandfang gegen den Sedimenttransport nach Hamburg (also wiederum dem Hamburger Interesse) dienen soll. De facto würde dadurch die Strömungsgeschwindigkeit im verbleibenden Bereich der Elbe höher werden, die Un-terwassererosion am niedersächsischen Ufer würde stärker, der Prallhang würde noch stärker belastet, der Wattabtrag und mögliche Auskolkungen im Unterwasserbereich wären unvermeidbar.

Die Modelle, mit denen die Auswirkungen dieser Maßnahmen untersucht wurden, müssen der interessierten Öffentlichkeit in dieser Region zugänglich gemacht und vorgeführt werden.

Wir erwarten volle Garantie und Kostenübernahme für die Sicherung der Unterwasser- und der Wattflächen auf der niedersächsischen Elbseite.

5. Sicherheit für die betroffenen Menschen

Der Nutzen der Elbvertiefung für den Hamburger Hafen ist offenkundig. Die Folgeschäden gehen größtenteils zu Lasten der Menschen dieser Regi-on. Sie müssen von irreparablen Folgen und von Kosten für die Beseitigung reparabler Schäden freigestellt werden.

Die Schiffbarkeit zu den Häfen an der niedersächsischen Elbseite muss gewährleistet sein, Kosten für die regelmäßige Beseitigung von Schlick- und Sedimentablagerungen in den Häfen müssen vom Vorhabenträger zukünftig zu mindestens 50 % übernommen werden.

Der Vorhabenträger muss ein Garantieinstrument schaffen, dass weder Grundwasser noch Oberflächenwasser, das von den Landwirten zur Bereg-nung eingesetzt wird, höhere Salzgehalte durch eine Verschiebung der Brackwasserzone aufweist.

Die Menschen, die hinter den Deichen leben, müssen sich gegen Sturmflutschäden versichern können. Der Risikoanteil einer solchen Versicherung muss vom Vorhabenträger übernommen werden.

Der Bund versorgt die Versicherungswirtschaft mit Geodaten über Deichlinien, er muss daher auch Einfluss darauf nehmen, dass damit eine neue Versicherungsmöglichkeit geschaffen wird, statt diese auszuschließen.

6. Mittel für die Hafenhinterlandanbindungen

Das Land Niedersachsen sollte sich gegenüber dem Bund verbindlich absichern, dass die Mittel für die Hafenhinterlandanbindungen im Bereich Niedersachsens (Straße und Schiene) zeitnah und über die auf Niedersachsen entfallende Quote hinaus zur Verfügung gestellt werden, damit das Land nicht im Stau der zum Hamburger Hafen zu- und ablaufenden Container erstickt.

7. Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss

Die Umweltministerien von Bund und Land Niedersachsen müssen auf die Vorlage finanziell, zeitlich und räumlich differenzierter Pläne für die Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss bestehen und im Rahmen einer fachlichen Bewertung der geplanten Eingriffs- und Aus-gleichsmaßnahmen sicherstellen, dass FFH und WRRL eingehalten werden.

8. Verbandsklagerecht

Wir gehen davon aus, dass die Umweltverbände bei Nichteinhaltung von FFH und WRRL ihr Verbandsklagerecht nutzen.

9. Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Elbe

Unabhängige Navigationsfachleute müssten bestätigen, ob die Breite der geplanten tiefen Fahrrinne ausreicht, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Elbe zukünftig zu gewährleisten �

a) für welche Schiffsgrößen, die bisher Hamburg nicht erreichen können,

b) bis zu welchen Terminals welche Schiffsgrößen fahren können sollen (CTA z. B. ist von �Emma Maersk� aufgrund der Durchfahrthöhe der Kattwykbrücke nicht erreichbar)

10. Neutralität der Abwägungsbehörde

Der Bund muss die Neutralität der Abwägungsbehörde dadurch gewährleisten, dass nicht nur eine formal-rechtliche Abwägung, sondern auch eine fachlich unabhängige Prüfung und Abwägung durch externe Gutachter erfolgt, die nicht an der Beweissicherung der letzten Fahrrinnenanpassung und nicht an der Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsver-fahren beteiligt waren. Außerdem muss eine verbindliche und belegbare Risikofolgenabschätzung vorgelegt werden.
 
 


 
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