Kurt Massmann
An der Reithalle 4
27404 Zeven-Nord

Betreff

Einspruch zur Ernsthaftigkeit der Ausweisung des Oste-Überschwemmungsgebietes

Bezug

 - Monitoring im FFH-Gebiet Nr.030;

 - Kontrollen der Naturschutzbehörden gem. NNatG;

 - Sicherung der Überschwemmungsgebiete gem.§§ 72 bis 78 WHG;

 - Abgrenzungen und Nichteinhaltungdurch Grundstücksbesitzer, Pächter sowie Gemeinden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbst bei früher durchgeführtem Monitoring wurde nicht beanstandet,dass bspw. die alte Sittenser Müllkippe ander Rammebrücke in der Kurve der L142 teilweise bepflanzt und so den Blicken entzogen wurde!

Viele ehemals als Wiesen genutzte Grünlandflächen wurden zwischenzeitlich  umgebrochen und als Acker,schwerpunktmäßig Maislland  genutzt. So manche AF wurde sogar in den letzten Jahren ganz offiziell für den Direkten Einkommensausgleich der EU beantragt

Viele Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe verpachteten dieeigentlich wissentlich als Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Wiesen als Futterflächen für die Schaf-bzw. Pferdenutzung im Nebenerwerb, und das ganzjährig mit entsprechend aus Tierschutzgründen gebauten Unterständen!

Der Golfplatz in Sittensen liegt direkt im Einflussgebiet des Kaskadengrabens Richtung Oste!

Im Blatt 27 suche ich vergebens bei 127-000 die Flutrinne der Oste und bei 127-500 den Ströungslenker!In den Rethwiesen beiSiitensen wäre zu prüfen, obdas FFH-Gebiet nur bis zum Saum oder aber bis an die Kante gilt!

In 127-000 bis 127-500 liegt ein ausgewiesener Wanderweg unterder BAB-HH-HB-Brücke!

Im Einzugsgebiet des Heilsbaches finden sich Maisflächen!

Der Schutzwürdige Altwall, per Schaufel im II.WK durch Niederländische Kriegsgefangener richtet, ab 125-500 wurde nicht berücksichtigt!

Selbst im Gebiet des Alpershausener Mühlenbaches wurden aktuell noch Flächen umgebrochen, obwohl die Schlussdokumentation per 17.Dezember 2013 erfolgte?

Wo sind die in ehemals 126-000 vorhandenen etwa 100 Uferschwalbennester geblieben?

Warum wurde inTiste der Sportplatz aus dem Überschwemmungsgebiet raus genommen?

In Sittensen blieb der Sportplatz dagegen drin!

Was wird mitder Fischotterberme unter der BAB-Brücke hin zu den Fischteichen und dem anschliessendem Pferdestall in der Nähe der L142geschehen!

Wie wirdim Überschwemmungsgebiet zukünftig mit Nanopartikeln aus den ARAs der angeschlossenen Ortschaften verfahren?

Was wird mit den vielen imÜberschwemmungsgebiet gelagerten Rundballen?

Wer zieht ganz unabhängig von bisherigen Gepflogenheiten die Düngerproben zur Ermittlung der von den angrenzenden Maisflächen ausgeschwemmten Mineral- und hofeigenen Düngern?

 Um einen richtigen aktuellen Eindruck desgesamten Überschwemmungsgebietes zu bekommen, ist eine Begehung am Ufer- bzw FFH-Rand der Oste sowie eine Befahrung auf dem Fluss dringend durchzuführen!

Hiermit stelle ich den Antrag, die Begehung bzw. Befahrung auch im Miteinanderder benachbarten Landkreise im Einzugsgebiet der Oste vorzusehen!

 Die frühere Handhabung der Bürgerfreundlichen Verwaltung mit vorheriger Information der Grundstückseigentümer gem. § 62 NNatG ist hier völlig fehl am Platze!

Um der Oste bei Hochwasser die Einträge aus Misthaufen u.ä. Lagerungen im Überschwemmungsgebiet zu ersparen, um den Wiedereinbürgerungsaktivitäten der anliegenden Fischereiverbänden eine Zukuft zu ermöglichen, um die erforderliche Wasserrückhaltung bei Hochwasser durch bewirtschaftete Staue zu erreichen, ist es dringend kurzfristig vorzusehen, nicht nur die Anrainer zuinformieren, sondern ganz intensiv die sich eingeschlichenen Selbstverständlichkeiten im Umweltfrevelmanagement ohne Vorwarnung zu verfolgen!

Ausnahmegenehmigungen werden nur noch wirklich in Ausnahmefällen toleriert!

Die Anlage von Ersatzflächen für anderweitige Baumaßnahmen bzw. Versiegelung von Flächen für Siedlungs-, Straßen oder Energieanlagenbau darf nicht mehr im FFH- bzw. Überschwemmungsgebiet erfolgen!