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Manfred Piwinger, Chef des Ressorts Öffentlichkeitsarbeit
der Vorwerk-Gruppe, ist stolz darauf, bei einer "sehr seriösen Firma"
beschäftigt zu sein, "die schon über hundert Jahre besteht" und
sich eines "außerordentlich guten Rufes" erfreut.
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Mit ganz besonderer Befriedigung präsentiert die Unternehmensgruppe
ihre diversen Staubsauger-Modelle, etwa den "Tiger 250", der laut Werbung
eine "praktische Kombination zweier Funktionen" bietet, vor allem aber
den Klassiker "Kobold", einen Handstaubsauger, der schon "seit1930 Weltspitze"
ist.
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Ihre jahrzehntelangen Verdienste im Kampf gegen Schmutz und Staub
rühmen die Vorwerker seit einiger Zeit auch in einem neumodischen
Medium. Wenn einer der 40 000 westdeutschen Besitzer eines Bildschirmtext-Gerätes
den Btx-Anschluß *61700# wählt, erscheinen auf seiner Mattscheibe
in blauen, roten und grünen Lettern vielversprechende Vorwerk-Slogans
wie: "Nur saugen allein genügt nicht", bekräftigt durch ein strammes
Ausrufungszeichen, das im Sekundentakt aufblinkt.
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Seit ein paar Wochen ist die Lust der Vorwerker an ihrem neuen
Werbemedium getrübt. "Von außerhalb" (Piwinger) ist die Firma
darauf hingewiesen worden, daá der gute Name der Saubermänner
von einem anderen Btx-Programmanbieter permanent in den Schmutz gezogen
werde.
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In der Tat: Über die Vorwerk-Sauger, von denen es in der Werbung
heißt, sie seien "immer schnell zur Hand" und ihre Düsen gelangten
"selbst an unzugängliche Stellen", ist unter der Btx-Nummer *655322#
nur Mißliches zu erfahren. Die altehrwürdige Firma wird dort,
wie die Vorwerker mit "äußerstem Befremden" feststellten, "in
Zusammenhang mit Onaniepraktiken" erwähnt.
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Dieser Umstand hat mittlerweile einen Zivilprozeß ausgelöst,
dessen Skurrilität in der Geschichte des deutschen Presserechts ohnegleichen
ist. Es geht dabei, neben der Firma Vorwerk, um den kuriosen "Chaos Computer
Club" (CCC), der sich selber als "eine galaktische Vereinigung ohne feste
Strukturen" bezeichnet, und um ein Bielefelder Alternativblatt mit dem
provozierenden Namen "Dreck"; beteiligt sind ferner Elektronikexperten,
Rechtsgelehrte, Medizinwissenschaftler und, womöglich, im Hintergrund
Mitarbeiter von Postminister Christian Schwarz-Schilling.
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Die Sache nahm ihren Lauf, als der Hamburger CCC letztes Jahr die
Btx-Version seiner Zeitschrift "Datenschleuder" (Untertitel: "Das wissenschaftliche
Fachblatt für Datenreisende") aktualisierte. "Datenschleuder"-Verantwortlicher
Steffen Wernery, 24, einer der von Postlern und Datenbankern gefürchteten
Hacker, rückte unter der Rubrik "Telepublishing" des elektronischen
Magazins einen Text ein, den er zunächst "einfach amüsant" gefunden
hatte.
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Seither können Btx-Nutzer - neben CCC-Beiträgen über
"Geheimtelephone" der Bundeswehr, einer lebensnahen Reportage von einer
Hacker-Fete ("Alle hängen mit Bierflaschen und Kaffeetassen bewaffnet
vor dem Monitor") und einer Blödelversion des Märchens "Aschenputtel"
im Jugend-Jargon ("scharf wie'n Skalpell") - auch einen Beitrag zum Thema
"Erotik des Staubsaugers" auf ihrem heimischen Bildschirm abrufen.
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Auf der Bildschirmtext-Seite *655321648501310# publiziert der CCC
- unter der Schlagzeile "Onanie macht krank" - "zur Abschreckung", wie
es heißt, einen Beitrag über "Verletzungen durch Masturbation
mit Staubsaugern". Weil "Kobold"-Staubsauger der Marke "Vorwerk" in dieser
Beziehung besonders gefährlich" seien, verbreitet das Chaos-Team darin
auch "eine kurze Erläuterung über Aufbau und einige technische
Daten dieses Typs". Leseprobe:
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"Der Vorwerk-"Kobold" unterscheidet sich
von den übrigen Modellen vor allem dadurch, daß sich der Motor
am unteren Ende eines Stieles befindet und während des Saugens mit
diesem über den Boden hin- und herbewegt wird. Durch diese Konzeption
ist der übliche Verbindungsschlauch zwischen Saugdüse und Motorgehäuse
überflüssig geworden... Entfernt man nun die Saugdüse, so
trennt ein 11 cm langer Ansaugstutzen von 3,2 cm Durchmesser den Propeller
von der Staubsaugerspitze. Wie die eingehende Exploration einiger Patienten
ergeben hat, führen die Patienten den nicht erigierten Penis in den
Ansaugstutzen. Durch den Luftstrom wird der Penis in Vibration versetzt
und erigiert. Mit zunehmender Erektion wird der Sog stärker, und schließlich
wird der ganze Staubsauger an den Unterleib gepreßt und der Penis
völlig in den Ansaugstutzen gezogen. In diesem Augenblick kommt er
mit dem rotierenden Propeller in Berührung und wird je nach Motorleistung
und Schnelligkeit des Abwehrreflexes, der Länge und dem Erektionszustand
unterschiedlich traumatisiert."
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Diese Darstellung, nach Ansicht der sauberen Vorwerker ein "Ergebnis
abwegiger Phantasie", mochte die im pietistischen Wuppertal ansässige
Firma nun doch nicht auf sich beruhen lassen.
Ihr Berliner Anwalt Jens-Peter Lachmann forderte Mitte Dezember
das Chaos-Team ultimativ auf, binnen einer Woche "verbindlich zu erklären,
daß Sie a) es sofort unterlassen, meine Auftraggeberin und/oder deren
Produkte in Zusammenhang mit Onaniepraktiken mittels Staubsauger zu erwähnen,
b) sich verpflichten, meiner Auftraggeberin für jeden Fall der Zuwiderhandlung
einen Betrag von DM 6000,- zu zahlen". Andernfalls würden "unverzüglich
gerichtliche Schritte" eingeleitet.
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"Ein irgendwie auch nur in Ansätzen berechtigtes Interesse"
des CCC, den Onaniebeitrag zu verbreiten, "besteht nicht", ließ der
Vorwerk-Anwalt die "Datenschleuder"-Macher wissen. Dagegen werde durch
den "anreißerischen" Text sehr wohl "das Recht meiner Auftraggeberin
am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt" - ganz abgesehen
davon, daß der Beitrag "auch gegen andere Vorschriften, insbesondere
gegen solche zum Schutze der Jugend, verstößt".
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Als der anwaltliche Schriftsatz den Hamburger Hacker-Club erreichte,
glaubten der "Datenschleuder"-Verantwortliche Wernery und sein Mitstreiter,
der EDV-Experte Herwart ("Wau") Holland, zunächst, ihn nicht sonderlich
ernst nehmen zu müssen. Wernerv: "lch habe erst mal eine halbe Stunde
gelacht." Als die "gescheiten Existenzen" (CCC-Eigenlob) jedoch von ihrem
Berliner Anwalt Johann Eisenberg erfuhren, daá ein Prozeß
"mit einem Streitwert von 100 000 Mark in der Hauptsache" ihren Club finanziell
ruinieren könnte, machten sie sich daran, ihre Quellen zu überprüfen.
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Den inkriminierten Staubsauger-Text hatten Wernery und Holland
dem Bielefelder Alternativblatt "Dreck" entnommen, dessen Redaktion sich
auf vier Druckseiten bemüht hatte, ein publizistisches Tabu zu brechen.
"Dreck"-Vorspann: "Es wird gerubbelt, gerieben und gestreichelt in Deutschland,
Europa und der ganzen Welt. Tagsüber, nachts, zu jeder Zeit, an jedem
Ort. Nur selten spricht oder schreibt einer darüber."
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Garniert mit einem Woody-Allen-Zitat ("Onanie ist Sex mit jemandem,
den ich sehr liebe") und illustriert mit vier Staubsauger-Photos, berichtet
der "Dreck"-Artikel über den angeblich gar nicht so seltenen Mißbrauch
des Wuppertaler Gerätes, der in der Öffentlichkeit allerdings
aus einleuchtenden Gründen totgeschwiegen werde: "Unsere Gesellschaft
verurteilt derartige Praktiken, und so werden sie von denen, die sie betreiben,
strikt geleugnet. Treten hierbei, wie berichtet, auch noch so gravierende
Verletzungen auf, so ist das für die Betroffenen doppelt peinlich
und unangenehm. Das darf
nicht sein. Uneingeschränkte Aufklärung ist angesagt."
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Als Hauptquelle für ihren Enthüllungsbeitrag nennt die
"Dreck"-Redaktion - ebenso wie das Chaos-Team in der Btx-Kurzfassung des
Artikels - eine 1978 in München erschienene Dissertation eines "Theimuras
Michael Alschibaja". Titel: "Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern".
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Von dem Hinweis auf die wissenschaftliche Arbeit ließen sich
die Vorwerk-Juristen freilich nicht irritieren - daß Alternativ-Autoren
Satire mögen und Verfassernamen wie Quellen schlicht erfinden, kommt
schließlich alle Tage vor. Es sei "schwer vorstellbar", ließ
die Firma Vorwerk daher dem CCC schreiben, "daß deutsche Universitäten
derartig abwegige Themen vergeben".
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Die von Vorwerk aufgeworfene Frage. ob es die Alschibaja-Dissertation
"tatsächlich gibt und ob sie den behaupteten lnhalt hat", konnte das
Chaos-Team rasch klären - mit Hilfe des Münchner Telephonbuchs:
Alschibaja existiert, er ist georgischer Abstammung und hat 1978 in der
Tat eine penibel recherchierte Doktorarbeit über Penisverstümmelungen
durch Staubsauger-Mißbrauch geschrieben.
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"Die meisten Urologen, die in Kliniken arbeiten", sagt der Mediziner
heute, "haben solche Verletzungen schon mal gesehen." Typisch, schreibt
Alschibaja, der jetzt in München als Urologe praktiziert, sei etwa
die als "Fall 14" in seiner Arbeit dokumentierte Verletzung eines 31 jährigen
Schweißers:
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" Die Frau des Patienten war für 2 Wochen verreist und sollte
am nächsten Tag zurückkommen. Beim Saubermachen der Wohnung habe
er zwischendurch in lllustrierten geblättert und sei dadurch erregt
worden. In seiner Phantasie befaßte er sich mit Fellatio und assoziierte
dabei "Saugen" und "Staubsauger". Daraufhin führte er seinen halb
erigierten Penis mit zurückgezogener Vorhaut in das laufende Ansaugrohr
eines " Kobold"-Staubsaugers ein. Im selben Augenblick habe es fürchterlich
geknallt, und er habe stark am Penis geblutet. "
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Ähnlich "Fall 15", der mit diesem Unfall in engem Zusammenhang
steht: " Der Vater des in Fall 14 vorgestellten Patienten stellte seinen
Sohn am Tag, an dem dieser nach der bekannten Penisverletzung aus dem Krankenhaus
entlassen worden war, zur Rede. Er wollte nicht glauben, daß er sich
seine Penisverletzung mit einem Staubsauger beigebracht habe. Er beschuldigte
ihn, seine Ehefrau, die zu der Zeit verreist war, mit einer anderen betrogen
zu haben. Die Penisverletzung führte er auf eine Bißwunde zurück.
Am nächsten Tag beschloß er zu prüfen, ob eine derartige
Verletzung mit einem Staubsauger möglich sei. Er steckte zu diesem
Zweck seinen Penis in einen laufenden "Kobold"-Staubsauger. Im Bruchteil
von Sekunden wurde der Staubsauger an den Körper herangezogen. Er
spürte einen stechenden Schmerz. "
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Oder "Fall 10", der einem Mechaniker widerfuhr: "Seine Freundin
habe am Unfalltag die Wohnung saubergemacht. Er sei auf dem Bett gelegen.
Sie habe ihn necken wollen und sei mit dem Staubsauger über seinen
Unterleib gefahren. Er hätte ein erregendes Kitzeln im Penis gespürt.
Um das noch zu intensivieren, hätte sie den Bürstenaufsatz vom
Staubsauger (Marke "Kobold") genommen. Als seine Freundin dann seinen nicht
erigierten Penis mit dem Staubsaugerstutzen berührt hätte, sei
er in den Staubsauger gesogen worden. Er habe einen fürchterlichen
Schmerz gespürt. Weil er sich genierte, habe er erst versucht, seine
Peniswunden selbst zu versorgen. Als aber nach 10 Stunden die Blutungen
immer noch nicht zum Stillstand gekommen waren, sei er zum Arzt gefahren."
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Durch Alschibajas Phall-Sammlung sah sich der Computer-Club ermutigt,
das Vorwerk-Ultimatum einfach zu negieren und es auf einen Prozeß
ankommen zu lassen. "Klein beigeben? In der Sache nicht", hat sich Ober-Hacker
Holland geschworen, den es ärgert, "daß, während Kraftfahrzeug-Hersteller
Autos mit defekten Bremsen zurückrufen, hier eine Firma sogar versucht,
Verbraucheraufklärung zu verhindern".
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Nachgeben will aber auch die Gegenseite nicht. Obgleich Vorwerk-Öffentlichkeitsarbeiter
Piwinger den Fall für eine "ganz abstruse Geschichte" hält, hat
das Unternehmen in Berlin mittlerweile Unterlassungsklage eingereicht;
Wernery soll durch Androhung eines "Ordnungsgeldes bis zu 500 000 DM" oder
von "Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" zum Rückzug bewegt werden.
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Gerichtlich geklärt werden muß nun die presserechtlich
delikate Frage, was schwerer wiegt: ein nur in seltenen Fällen von
Produktmißbrauch auftretendes Risiko oder das von Vorwerk ins Feld
geführte Unternehmensinteresse an seinem "guten Ruf".
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Ein "Persönlichkeitsrecht", so die Firma, stehe durchaus "auch
juristischen Personen sowie Personengesellschaften" zu. Die Vorwerk-Vertreter
betonen zudem, daß jener "Kobold", vor dem Alschibaja 1978 gewarnt
hat, "vom Modell her überholt" sei. Eine "neue Gerätegeneration"
lasse, beteuert Piwinger, eine "Abusus-Verwendung" an und für sich
nicht mehr zu.
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Chaos-Anwalt Eisenberg will im anstehenden Penis-Prozeß vortragen,
daß es seinen Mandanten um Aufklärung und nicht darum gegangen
sei, "das Unternehmen in seinem Unternehmensinteresse zu schädigen".
Die Ehre einer Firma sei außerdem keineswegs gesetzlich geschützt;
etwas anderes lasse sich auch aus dem berühmten Herrenreiter-Urteil
des Bundesgerichtshofs nicht folgern. (lm Jahre 1958 entschied der BGH,
der "Okasa" Hersteller Hormo-Pharma habe einem Unternehmer 10000 Mark Schadenersatz
für einen Eingriff in dessen Persönlichkeitssphäre zu zahlen.
Der Unter nehmer war ohne sein Wissen in einer Anzeige für das Stärkungsmittel
"in der Pose des Herrenreiters" (BGH) abgebildet worden. )
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Im übrigen hält Eisenberg den Staubsauger-Streit womöglich
für die Folge einer politischen Intrige. Die Gegenseite nämlich
habe ihm verraten, Vorwerk sei durch die Deutsche Bundespost auf die umstrittenen
Btx-Seiten des CCC hingewiesen und erst dadurch zu jenem Prozeß veranlaßt
worden, der nun "erhebliche wirtschaftliche Folgen" für den Hacker-Club
haben könnte. Wenn die Post tatsächlich ihren Btx-Kunden CCC
auf diese Weise denunziert habe, wäre das, meint Eisenberg, ein "politisch
skandalöser Vorgang".
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Ein Interesse, sich am Chaos Computer Club (Eigenbezeichnung: "Bildschirmpest")
zu rächen, könnten Postler durchaus haben: Keine andere Organisation
hat in den letzten Jahren so beharrlich auf die Datenschutzlücken
in den neuen elektronischen Medien der Post hingewiesen wie der Hamburger
Hacker-Verein, und kaum jemand sonst hat den glücklosen Bundespostminister
Christian Schwarz-Schilling so mitleidlos als bösen "Gilb" oder als
umweltfeindlichen "Dr. Bleifuß" verspottet.
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Wie immer der "Kobold"-Konflikt ausgeht - die gesundheitlichen
Gefahren, vor denen die "Datenschleuder" warnt, sind vorerst keineswegs
gebannt. Noch immer stünden, weiß Anwalt Eisenberg, Unmengen
von alten, nicht entschärften "Kobold"-Modellen in westdeutschen Haushalten
herum.
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Zur Prozeßvorbereitung hat sich der Anwalt jüngst im
Bekanntenkreis so ein Exemplar besorgt. Bereits ein bloßer Blick
ins Ansaugrohr ließ den Juristen "Beängstigendes" erkennen:
"Das sieht nicht aus wie ein Propeller, da lauert ein richtiger Fleischwolf."
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